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VG Koblenz, 02.05.2005 - 8 K 2350/04.KO |
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- BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 145.81
Baurecht - Zustimmung - Nachträglich - Erschließungsbescheid
Auszug aus VG Koblenz, 02.05.2005 - 8 K 2350/04
Zwar unterliegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Erschließungsbeitragsrecht ein Beitragsbescheid nicht der gerichtlichen Aufhebung, wenn er im Zeitpunkt der abschließenden mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz rechtmäßig ist (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 27.09.1982 - 8 C 145/81 -, veröffentlicht in Juris). - OVG Hamburg, 11.08.1995 - Bs VI 27/94
Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlage; Bebauungsplan; Zustimmung der …
Auszug aus VG Koblenz, 02.05.2005 - 8 K 2350/04
So hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg z.B. entschieden, dass ein Bebauungsplan den genannten Anforderungen nicht genügt, wenn er für die Erschließungsanlage und eine daneben vorgesehene weitere Straße insgesamt eine Verkehrsfläche ausweist, ohne die beiden Straßenanlagen gegeneinander abzugrenzen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 11.08.1995 - Bs VI 27/94 -, NVwZ-RR 1996, Seite 10 f.).